Orphan Drugs in der Schweiz

Die Schweiz hat einen praktikablen Weg für Arzneimittel gegen seltene Krankheiten: Orphan-Status, vereinfachte Zulassung, Unterlagenschutz und Vergütungswege, die zu kleinsten Patientenzahlen passen. So greift das ineinander, und hier ist eine Schweizer Inhaberin unverzichtbar.

Letzte Aktualisierung: MAH Switzerland

Was gilt in der Schweiz als Orphan Drug?

Das Schweizer Recht anerkennt Arzneimittel gegen seltene Krankheiten als eigene Kategorie, der Swissmedic auf Gesuch den Orphan-Status erteilt. Die Kriterien stellen auf eine lebensbedrohende oder chronisch invalidisierende Erkrankung ab, die einen kleinen Anteil der Bevölkerung betrifft, und der Status kann sich auch aus der Anerkennung als Orphan-Arzneimittel durch eine vergleichbare ausländische Behörde ergeben.

Der Status lohnt das Gesuch selbst dann, wenn das Produkt in der EU bereits ein Orphan-Arzneimittel ist: Er öffnet in der Schweiz den Weg der vereinfachten Zulassung und stützt den Unterlagenschutz, der eine kleine Indikation kommerziell verteidigbar macht.

Wichtiges Arzneimittel für seltene Krankheiten

Der schweizerische Rechtsbegriff lautet wichtiges Arzneimittel für seltene Krankheiten, meist zu Orphan Drug abgekürzt. Der Status wird von Swissmedic erteilt, wird getrennt von der Zulassung selbst beantragt und kann vor der Einreichung des Zulassungsgesuchs verlangt werden.

Welche Vorteile bringt der Orphan-Status?

Der Orphan-Status senkt die wissenschaftliche Messlatte nicht; er verändert, woran sie gemessen wird. Swissmedic kann eine kleinere Evidenzbasis akzeptieren, wo eine grössere unmöglich ist, und der administrative Weg ist kürzer.

  • Vereinfachte Zulassung nach Art. 14 HMG, mit Anforderungen im Verhältnis zur verfügbaren Evidenz.
  • Unterlagenschutz für Produkte gegen seltene Krankheiten, der das Dossier für eine definierte Dauer vor der Nutzung durch eine Wettbewerberin schützt.
  • Gebührenerleichterungen in definierten Fällen, was bei einem Produkt mit einer Handvoll Schweizer Patientinnen und Patienten zählt.
  • Befristete Zulassung, wo für eine schwere Erkrankung keine Alternative besteht und der Nutzen erwartet wird, mit Auflagen verbunden.
  • Wissenschaftliche Beratung durch Swissmedic vor der Einreichung, was sich bei einem Dossier für eine seltene Krankheit meist auszahlt.

Wie werden Produkte gegen seltene Krankheiten vergütet?

Der Standardweg ist weiterhin die Spezialitätenliste beim Bundesamt für Gesundheit, und die Standardinstrumente gelten weiterhin: ein Auslandpreisvergleich und ein therapeutischer Quervergleich. Bei einem Orphan-Produkt ist der Vergleich oft dünn, daher wiegen das klinische Argument und die Wahl des Vergleichspräparats mehr als in einer besetzten Indikation.

Ausserhalb der Liste können Schweizer Versicherer ein Arzneimittel im Einzelfall unter definierten Bedingungen übernehmen, und so werden viele Patientinnen und Patienten mit seltenen Krankheiten behandelt, bevor eine Aufnahme besteht. Das ist eine Brücke, kein Geschäftsmodell: Die Kosten pro Fall werden einzeln verhandelt und das Ergebnis ist nicht vorhersehbar.

Zugangswege für Orphan-Produkte in der Schweiz
WegWer entscheidetWann er passt
SL-AufnahmeBundesamt für GesundheitDas Ziel für jedes Produkt mit wiederkehrenden Patienten
Kostengutsprache im EinzelfallDer Versicherer der PatientinBrücke vor der Aufnahme oder ausserhalb der Limitation
Befristete ZulassungSwissmedicSchwere Erkrankung, keine Alternative, Nutzen erwartet
Abgabe für eine benannte PatientinBehandelnde Ärztin, strenge GrenzenEinzelne Patienten, keine Kommerzialisierung

Warum Orphan-Produkte eine Schweizer Inhaberin stärker brauchen als andere

Ein Orphan-Produkt hat typischerweise einige Dutzend Schweizer Patientinnen und Patienten, zwei oder drei behandelnde Zentren und einen hohen Preis pro Packung. Die Fixkosten einer Schweizer Niederlassung sind nicht zu rechtfertigen, und doch sind die regulatorischen Pflichten dieselben wie bei einem Massenprodukt: eine Inhaberin mit Schweizer Domizil, eine erreichbare Sicherheitsfunktion, drei Sprachversionen, Chargenfreigabe und eine Rückruffähigkeit.

Genau diese Lücke füllt das Inhabermodell, und darum sind Firmen im Bereich seltener Krankheiten deren häufigsten Kunden. Die externe MAH-Anbieter vertreibt Produkte gegen seltene Krankheiten in der Schweiz auch im eigenen Namen, die operative Seite ist für uns daher Routine und nicht Theorie.

Für die Schweizer Orphan-Drug-Daten und die Liste der zugelassenen Produkte siehe die Schwester-Referenzseite swissorphanaccess.com.

Häufige Fragen

  • Gilt eine EU-Orphan-Designation automatisch in der Schweiz?

    Nein, aber sie hilft. Der Schweizer Orphan-Status wird von Swissmedic auf ein separates Gesuch erteilt, und die Anerkennung durch eine vergleichbare ausländische Behörde ist einer der Wege, ihn zu begründen. Planen Sie das Schweizer Statusgesuch als eigenes kleines Projekt vor der Zulassungseinreichung.

  • Können wir Schweizer Patientinnen und Patienten vor der Zulassung beliefern?

    In engen Grenzen, über die Wege, die das Schweizer Recht für einzelne Patienten und für schwere Erkrankungen ohne Alternativen vorsieht. Diese Wege sind patientenbezogen und dokumentiert; sie sind kein Mittel, um vor einer Zulassung einen Markt aufzubauen.

  • Ist der Schweizer Preis für Orphan Drugs tiefer als in der EU?

    Nicht systematisch. Schweizer Preise werden aus einem Referenzländervergleich und einem therapeutischen Quervergleich abgeleitet, und bei Orphan-Produkten mit wenigen Vergleichspräparaten hängt das Ergebnis stark davon ab, wie der Fall begründet wird. Hohe Schweizer Preise für Produkte gegen seltene Krankheiten gibt es, abgelehnte Aufnahmen aber auch.

  • Wie viele Patientinnen und Patienten braucht es, damit der Businessplan aufgeht?

    Mit einer Dienstleistungsinhaberin statt einer Niederlassung liegt die Schwelle erstaunlich tief, weil kein Schweizer Personal nötig ist. Externe Anbieter haben Mandate mit weniger als fünfzig Patientinnen und Patienten im Land geführt. Entscheidend sind das Preisniveau und wie viel Änderungsarbeit das Dossier erzeugt.

Quellen

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